Der Sonnenpark Wimpassing ist ein Projekt der Energie Burgenland, die am Ortsrand der Gemeinde Wimpassing/Leitha die Errichtung einer 52 ha großen Freiflächen-Photovoltaik-Anlage plant.
Errichter und Betreiber ist die Energie Burgenland.
Konkret geplant ist die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf 52 ha. Die Anlage soll als Agri-PV-Anlage ausgeführt werden, das heißt, dass die Photovoltaik-Paneele auf Ständern errichtet werden und der Boden darunter landwirtschaftlich genutzt werden kann (z.B. als Grünland).
Die Anlage soll auf einem Grundstück der Familie Esterhàzy errichtet werden.
Als 1. Bundesland in Österreich hat das Burgenland gewisse Eignungszonen für Freiflächen-Photovoltaik definiert, mit der Zielsetzung, nach der Windkraft auch bei Photovoltaik zur Nr. 1 in Österreich zu werden und gleichzeitig durch die Beschränkung dieser Großflächenanlagen auf gewisse Eignungszonen das Landschaftsbild im Burgenland zu schützen. Dies bedeutet, dass die Sachverständigen des Landes eine Erstprüfung hinsichtlich Naturverträglichkeit und Landschaftsbild durchgeführt haben und zu dem Ergebnis kamen, dass ein derartiges Projekt in Wimpassing/Leitha grundsätzlich machbar wäre. Durch das Umspannwerk in unmittelbarer Nähe ist auch die notwendige Infrastruktur für die Einspeisung der elektrischen Energie ins Stromnetz vorhanden. Nun liegt es am Gemeinderat von Wimpassing/Leitha, über eine notwendige Umwidmung der ausgewiesenen Eignungszone zu entscheiden. Eine Mehrheit im Gemeinderat befürwortet dieses Projekt.
Angesichts der Größe des Projektes hat der Gemeinderat am 15.12.2021 einstimmig für die Abhaltung einer Volksbefragung zum Projekt Sonnenpark am 06. Februar 2022 gestimmt.
Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen für die nächsten Generationen. Wir in Wimpassing wollen nicht nur darüber reden – wir packen es an. Daher sind wir in Wimpassing eine Klima- und Energiemodellregion. Klar ist: Wenn wir unsere selbst gesetzten Klimaziele im Burgenland erreichen wollen und klimaneutral werden wollen, müssen wir raus aus Öl und Gas und stark auf Erneuerbare Energien setzen. Mit dem Photovoltaikpark Wimpassing liegt nun ein konkretes Projekt am Tisch, um Wimpassing klimaneutral zu machen.
Dank innovativer BürgerInnen sind in Wimpassing 38 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Auch die Gemeinde betreibt mittlerweile 3 Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 90KWp. Diese befinden sich am Bauhof auf der Halle, auf dem Kindergartendach (Zubau) und auf dem Dach der Volksschule. Weitere 3 Anlagen sind in Planung.
Klar ist aber, dass der Strombedarf künftig weiter steigen wird und für den Ausbau des Photovoltaik-Anteils im Strommix die verfügbaren Dachflächen nicht reichen werden. Für die Erreichung der nationalen Energie- und Klimaziele mit 11 TWh zusätzlicher PV-Erzeugung bis 2030 müssten etwa 80-90% aller technischen Potentiale an Gebäuden (13,4 TWh) bis 2030 realisiert werden, was allein aufgrund des engen Zeitfensters von nur 10 Jahren als unmöglich erscheint. Daher braucht es großflächige Photovoltaik-Anlagen.
Klar ist aber: Natürlich ist die Errichtung von Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen auch nach Errichtung des Sonnenparks in Wimpassing weiterhin möglich.
Durch die Errichtung der Photovoltaik-Anlage auf Ständern im Grünland bleibt die Fläche agrarisch nutzbar und wird nicht versiegelt. Ein Grüngürtel sorgt dafür, dass die Anlage vom Wimpassinger Ortsgebiet aus nicht zu sehen sein wird.
Die Energie Burgenland kommt für alle Errichtungskosten auf. Die Gemeinde Wimpassing nimmt kein Geld in die Hand – auch nicht für den Ausbau von Infrastruktur. Vielmehr erhält die Gemeinde eine jährliche Pacht in Höhe von rund 38.000 Euro, die in die Erneuerung der veralteten Infrastruktur fließen soll.
Ermittlung des Flächenpotentials für den Photovoltaik-Ausbau in Österreich
Welche Flächenkategorien sind für die Erschließung von besonderer Bedeutung, um das Ökostromziel realisieren zu können
In einer Studie zur Ermittlung des Flächenpotentials für den Ausbau von Photovoltaik (@ FH-Prof. Dipl. Ing. MSc. MAS Hubert Fechner) aus dem Jahr 2020 wird folgendes festgestellt:
Gebäudeverteilung für 2018
- 1.592.000 EFH
- 314.000 Zwei-FH – (1.906 EFH/ZFH)
- 273.000 MFH
- 282.000 Büro/Industrie/Landwirtschaftliche Gebäude + Sonstiges
Daraus resultieren folgende Gesamtdachflächen für Österreich: 738km²
Dies entspricht einer theoretischen Gesamtleistung von 18,6 TWh
Wenn aber technische* wirtschaftliche** soziale/ökologische*** Faktoren abgerechnet werden, kommt es in Österreich, bei Nutzung aller Potentiale bis zum Jahr 2030, zu einer theoretischen Gesamtleistung von 4TWh!
Für die Erreichung der nationalen Energie- und Klimaziele mit 11 TWh zusätzlicher PV-Erzeugung bis 2030 müssten etwa 80-90% aller technischen Potentiale an Gebäuden (13,4 TWh) bis 2030 realisiert werden, was allein aufgrund des engen Zeitfensters von nur 10 Jahren als unmöglich erscheint. Überdies wurde bereits in der Einführung angemerkt, dass die 11-TWh nur ein Zwischenziel darstellen, die grundsätzliche Notwendigkeit PV Potentiale zu realisieren aber langfristig wesentlich größer ist und auf Wert von zumindest dem Doppelten ansteigen wird. Es ist daher zu empfehlen, rasch grundsätzliche Entscheidungen zu treffen, in welcher Weise die Photovoltaik in Österreich weiterentwickelt werden soll.
Conclusio: Freiflächen Photovoltaik Anlagen sind „quasi“ alternativlos.

*technische Faktoren/Einschränkungen:
Statik, normative Vorgaben
Elektrotechnische Gebäudeausrüstung
Sicherheitstechnische Vorgaben (z.B. AUVA Empfehlungen)
Flächenkonkurrenz/legistische Barrieren
Solarthermie
Dachbegrünung
Andere Dachnutzung (Terrassen, Pool, usw.)
Denkmal/Ensembleschutz
Mittelfristig Geplante Dachausbauten
**wirtschaftliche Einschränkungen:
Eigendeckungsvorrang
Ein – und Zweifamilienhäuser werden nicht vollflächig genutzt
Zweitwohnsitz, Zweitwohnhaus/Wohnungsbesitz
40.000 ha (400km²) stehen leer
Statik der Dächer (Altbau)
Vorrangig werden andere Sanierungen behandelt (Heizung, Fenster, Fassaden, usw.)
***soziale/ökologische Gründe:
Nur 12% geben bei Umfragen an, dass Sie die Absicht haben ein PV zu planen
Ein großer Teil der Hausbesitzer befindet sich im Seniorenalter
Fehlwissen, mangelnde Ästhetik, usw.
Ein großer Teil der Hausbesitzer kann es sich nicht leisten, Kostenfrage allgemein
Wie Sie den Aufnahmen entnehmen können, wird dieser von keiner Position aus unserer Gemeinde her einsehbar sein. Außerdem wird der Sonnenpark mit einem Grüngürtel (Sträucher, Bäume usw.) eingefasst und somit ein zusätzlicher „Sichtschutz“ generiert.

Jede sonnenexponierte Fläche erwärmt sich entsprechend!
In der Regel liegen die Temperaturen bei gut hinterlüfteten, freistehenden Modulen, auch bei intensiver Sonneneinstrahlung im Bereich von 40–60°C. Damit sind diese immer noch deutlich kühler als zum Beispiel Metallflächen (Autodächer).
Die gewählte Reihenaufstellung mit ausreichend großen Abstand erlaubt eine weitestgehende unbeeinflusste Freifläche.

Die dabei freibleibende Vegetation kompensiert die mögliche Wärmekonvektion durch die Anlage.
Einige Studienmodelle deuten darauf hin, dass PV-Anlagen sogar einen kühlenden Effekt auf die lokale Umgebung haben können, abhängig von der Effizienz und der Platzierung der PV-Paneele.
Um die vertraglich vereinbarten Klimaziele zu erreichen, ist es notwendig, erneuerbare Energien wie Wind-, Wasser- und Sonnenenergie stark auszubauen. Aufgrund der geringen Zahl an Eignungszonen, die es für Projekte wie den Sonnenpark Wimpassing gibt, ist es notwendig, diese so gut wie möglich zu nutzen. Die Eignungszone in der Größe von 52ha wird maximal zu 50% mit Photovoltaik Paneelen bestückt.
Agri PV bedeutet, dass die Fläche unter und zwischen den Modulen für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Agri PV – Anlagen ermöglichen dadurch eine kombinierte Landnutzung zur Gewinnung von Nahrungsmitteln oder nachwachsenden Rohstoffen und von Solarenergie.
Dies bietet mehrere Vorteile:
- Die APV-Flächen gehen nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, sondern stehen weiterhin für die landwirtschaftliche Produktion zur Verfügung.
- APV-Anlagen können so gestaltet werden, dass sie eine positive Wirkung auf den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen haben. Das kann zum Beispiel eine Nutzbarmachung des Standorts für Sonderkulturen sein oder Verdunstungs- und Wassermanagement.
Agri PV bedeutet, dass die Fläche unter und zwischen den Modulen für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Agri PV – Anlagen ermöglichen dadurch eine kombinierte Landnutzung zur Gewinnung von Nahrungsmitteln oder nachwachsenden Rohstoffen und von Solarenergie.
Dies bietet mehrere Vorteile:
- Die APV-Flächen gehen nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, sondern stehen weiterhin für die landwirtschaftliche Produktion zur Verfügung.
- APV-Anlagen können so gestaltet werden, dass sie eine positive Wirkung auf den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen haben. Das kann zum Beispiel eine Nutzbarmachung des Standorts für Sonderkulturen sein oder Verdunstungs- und Wassermanagement.



Wimpassing wurde bei der ersten Zonierung des Landes, wie auch einige anderen Gemeinden, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Sachverständigen des Landes eine Erstprüfung hinsichtlich Naturverträglichkeit und Landschaftsbild durchgeführt haben und zu dem Ergebnis kamen, dass es grundsätzlich hier machbar wäre. Im Zuge der Bewilligungsplanung wurde eine weitere Prüfung durch die Sachverständigen durchgeführt.
Es werden auch Dachflächen geplant und umgesetzt. Lediglich – und da sind sich alle Experten einig – geht sich die Klimawende nur aus, wenn alle Maßnahmen gleichzeitig getroffen werden. Alle geeigneten Dachflächen allein sind zu wenig, es braucht auch Freiflächen. Weiters hat es technische, wirtschaftliche und juristische Gründe.
Technische Gründe sind:
- Es stehen nicht annähernd genug Dachflächen zur Verfügung, um die geplante elektrische Leistung auf den Dächern zu realisieren, denn der Großteil der Dachflächen eignet sich aufgrund der Ausrichtung, Verschattungen und dem Alter des Daches, nicht für die Bestückung mit Photovoltaikmodulen. Das Bebauen von ungeeigneten Flächen käme einer Verschwendung von Ressourcen gleich.
- Durch das Umspannwerk in unmittelbarer Nähe ist die notwendige Infrastruktur für die Einspeisung der elektrischen Energie ins Stromnetz vorhanden.
Wirtschaftliche Gründe:
- Die Kosten für eine Freiflächenanlage der geplanten Größe belaufen sich auf rund 700€ bis 900€ pro Kilowatt Spitzenleistung. Eine Dachanlage hingegen kostet rund 1500€ aufwärts pro Kilowatt Spitzenleistung. Dabei sind meist notwendige Umbauten an der elektrischen Anlage noch gar nicht mit eingerechnet.
- Die Kosten für Wartung, Fehlerbehebung und Instandhaltung sind weit geringer bei einer Freiflächenanlage als auf hunderten Dächern.
Juristische Gründe:
- Die Verträge für den Sonnenpark werden auf eine Nutzungsdauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Laufzeit wäre bei den unzähligen Dächern, welche für diese elektrische Leistung notwendig wären, undenkbar.
Die Qualität des Bodens war bei der Suche nach Eignungszonen kein Kriterium. Die Ackerfläche ist durch die Bebauung mit Solarmodulen nicht verloren, sondern nur anders nutzbar.
Auszug aus dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG):
Gemäß § 11 (4) 3 EEG sind PV-FFA nur auf Grünflächen zulässig, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt wurden. Im Erläuterungstext zum EEG wird der Zeitraum der Ackernutzung auf mindestens 3 Jahre vor B-Plan-Aufstellung präzisiert, um die Gefahr des gezielten Grünlandumbruchs zur Schaffung von PV-FFA-Standorten zu verringern.
Die als Argument genutzte Bodenversiegelung der Anlagengegner ist eine Falschinformation! Durch den Wegfall von Fundamenten bzw. Reduktion auf wenige Quadratmeter für die Montage der benötigten Stützen, sowie die „Überschirmung“ von Böden durch die Module, bedeutet dies keinen wie auch immer gearteten Verlust eines „wertvollen Ackerbodens“. Ein Rückbau ist überdies zu jedem Zeitpunkt möglich.
Die durch die Modulfläche überschatteten Flächen sind deutlich geringer als die eigentliche Modulfläche, da die Module in einem Neigungswinkel montiert werden.
Der Anteil der überschirmten Flächen an den bebaubaren Flächen liegt im ebenen Gelände bei etwa 30%, oft auch deutlich darunter. Diese Flächen sind jedoch durch den in der Regel großen Abstand der Modulunterkante vom Boden keineswegs als versiegelt einzustufen.
Aufgrund der Bewegung der Sonne werden auch bei festinstallierten Modulen nicht alle Flächen dauerhaft und gleichmäßig beschattet. Die heute nahezu in allen Vorhaben realisierte Mindesthöhe der Module von rund 0,8-1 Meter über Grund bedingt, dass durch Streulicht in alle Bereiche unter den Modulen ausreichend Licht für die pflanzliche Primärproduktion einfällt.
- Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen
Christoph Herden, Jörg Rassmus, Bahram Gharadjedaghi
Endbericht, Stand Januar 2006 - Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen
im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stand 28.11.2007 - Ermittlung des Flächenpotentials für den Photovoltaik-Ausbau in Österreich: Welche Flächenkategorien sind für die Erschließung von besonderer Bedeutung, um das Ökostromziel realisieren zu können
Studie im Auftrag von Österreich Energie
Hubert Fechner, FH-Prof. Dipl. Ing. MSc. MAS
Wien, 19. Februar 2020
Der Endbericht Rahmenrichtlinie Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020 ist unter folgendem Link abrufbar!
Unter folgendem Link ist abrufbar „Landesrecht konsolidiert Burgenland: Gesamte Rechtsvorschrift für Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland, Fassung vom 26.01.2022“.
Gemäß § 53a Abs. 3 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 ist bei der Festlegung von Eignungszonen auf aus raumplanungsfachlicher Sicht zu bestimmende Konfliktkriterien Bedacht zu nehmen.
Um die im gegenständlichen Raum vorliegenden Konflikte auszuräumen bzw. potenzielle Konflikte zu vermeiden, werden folgende Kriterien für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in dieser Eignungszone festgelegt:
- Um die Dominanz der Sichtbarkeiten von den Aussichtpunkten des Leithagebirges sowie von den beiden östlich und westlich angrenzenden Straßenachsen zu mindern ist eine landschaftspflegerische Begleitplanung (insbesondere Gliederung einzelner Anlagensektoren entsprechend der Topographie, Erhaltung bestehender Leitstrukturen, Gestaltung des Übergangs in den Randbereichen) vorzusehen.
- Ersatz der ackerwirtschaftlichen Nutzung durch Anlage extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen als biodiversitätsfördernde Maßnahme und Gewährleistung einer geeigneten Flächenpflege (Mahd, Beweidung).
- Freihaltung der bestehenden Waldbereiche, Gehölzstreifen und Windschutzgürtel.
- Freihaltung der Vorlandzone zu den Waldflächen des Leithagebirges östlich der Landesstraße L 318 sowie Entwicklung und Umsetzung eines Managementkonzeptes für diese Fläche als Trockenlebensraum (Trockenwiesen, Trockenrasen).
- Freihalten eines Abstandsbereiches gegenüber dem Siedlungsrand von mind. 500 m.
- Freihaltung von mindestens 10 m breiten Pufferzonen (Saumzonen) von technischen Einrichtungen zu den örtlichen, gebietsquerenden Grabenstrukturen wie auch zur kleinen Waldfläche im Norden der Zone.
- Ausbildung von zumindest zwei mindestens 25 m breiten Wildkorridoren in Ost-West- bzw. Südost- Nordwest-Richtung zur Minderung projektbedingter Zäsureffekte aus wildökologischer Sicht. Sollte sich in den weiteren Untersuchungen zur Einreichplanung eine andere Lage, Anzahl oder erforderliche Breite der Wildtierkorridore, die sich nicht an bestehenden Grünstrukturen orientieren, ergeben, so können diese entsprechend der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich Anzahl, Lage und Breite adaptiert werden, sofern damit die naturschutzfachlichen Zielsetzungen eingehalten werden.
- Konzentration der notwendigen Versiegelungen (wie z.B. für Wechselrichtergebäude) weitestgehend auf die minderwertigeren Ackerböden, soweit dadurch keine unverhältnismäßigen Aufwendungen entstehen.
- Gewährleistung der Bedeutung der Zone als potenzieller Lebensraum für wiesenbrütende Vogelarten durch ein adäquates Layout der Photovoltaik-Freiflächenanlage (insbesondere Breite der Arbeitsgänge zwischen PV-Reihen mind. 3,0 m, Höhe der PV-Modultischunterkante mind. 0,8 m).
- Prinzipieller Verzicht auf Zäunungen der Betriebsflächen zur Vermeidung von Zäsurwirkungen. Sollten örtliche Zäunungsmaßnahmen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vermeidbar sein, sind diese so umzusetzen, dass dabei die Querbarkeit der Zäune insbesondere für Kleinsäuger, Reptilien und Amphibien jedenfalls gewährleistet ist (z.B. Absetzen der Zäunung um mindestens 20 cm vom Boden oder geeignet große Maschenweiten des Zaunes im bodennahen Bereich).
- Landschaftspflegerische Begleitplanung zur Einbindung der PV-Module in die Landschaft (insbesondere Gliederung einzelner Anlagensektoren entsprechend der Topographie, Erhaltung bestehender Leitstrukturen, Gestaltung des Übergangs in den Randbereichen).
- Vornahme von Sicherungsmaßnahmen bei tatsächlich auftretenden Problemen mit der Hangstabilität.
- Gewährleistung eines geeigneten ökologischen Monitorings über die Betriebsdauer der Photovoltaik- Freiflächenanlage bei jährlicher Berichterstattung an die Naturschutzbehörde. Sich aus dem Monitoring ergebende Korrekturen bzw. Strukturverbesserungen sind umzusetzen (insbesondere Nachsaaten, Optimierung der Flächenpflege, ergänzende strukturverbessernde Maßnahmen).
- Vornahme von Sicherungsmaßnahmen bei tatsächlich auftretenden Problemen mit der Hangstabilität.
- Gewährleistung eines geeigneten ökologischen Monitorings über die Betriebsdauer der Photovoltaik-Freiflächenanlage bei jährlicher Berichterstattung an die Naturschutzbehörde. Sich aus dem Monitoring ergebende Korrekturen bzw. Strukturverbesserungen sind umzusetzen (insbesondere Nachsaaten, Optimierung der Flächenpflege, ergänzende strukturverbessernde Maßnahmen).

